AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Berliner Ensemble GmbH (AGB)

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Berliner Ensemble GmbH (im folgenden "BE") und ihren Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnements. oder BE-Card-Vertrages gelten diese AGB als anerkannt. Für Abonnenten gelten daneben die Abonnementbedingungen aus den Veröffentlichungen (Saisonbroschüre/Website). Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die AGB, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Spielplan und Anfangszeiten

Die gültigen Spielpläne und Anfangszeiten und Besetzungen werden in den vom BE herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen (Monatsbroschüren/Website) bekannt gegeben. Änderungen aus wichtigem Grund, wie z.B. die Erkrankung eines oder mehrerer Künstler oder sonstiger Mitwirkender in wichtiger Rolle oder die unverschuldete Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsraumes, bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines -ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich das BE bemühen, die Besucher rechtzeitig darüber zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt das BE keine Gewähr.

3. Öffnungszeiten

3.1 Die zentrale Vorverkaufskasse im BE ist zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen des BE angegeben Zeiten geöffnet.

3.2 Die Abendkassen öffnen in der Regel 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An der Abendkasse werden nur Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

3.3 Bei Matineen/Nachmittagsvorstellungen gelten die Öffnungszeiten analog Ziff.3.2.

4. Vorverkauf

4.1 Der Saison-Vorverkauf beginnt zu dem in der Spielzeitbroschüre oder in den sonstigen Veröffentlichungen des BE jeweils genannten Zeitpunkt. Abweichungen hiervon sind grundsätzlich möglich.

4.2 Der Vorverkauf findet außerdem bei sonstigen Vorverkaufsstellen in Berlin und Deutschland sowie auf eigenen Internetportalen und Internetportalen von Kooperationspartnern statt. Für das Verhalten dieser genannten Partner übernimmt das BE keine Haftung.

4.3 Das BE behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Das BE behält sich weiterhin vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.

4.4 Übersendet das BE dem Käufer Eintrittskarten/Abonnementausweise, so trägt der Käufer/Abonnent das Versandrisiko. Das BE ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Das BE ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.

5. Bestellung, Reservierung und Kauf

5.1  Telefonische Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich. Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich.

5.2  Schriftliche Kartenreservierungen werden ab dem Beginn des Vorverkaufs in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

5.3  Die Optionsfrist einer Kartenreservierung beträgt 10 Tage. Wird eine Kartenreservierung nicht innerhalb der Optionsfrist bezahlt, so werden die Reservierungen aufgelöst.

5.4  Der Kauf von Eintrittskarten wird durch die Bezahlung des Eintrittspreises (siehe Ziffer 6.ff) abgeschlossen.

5.5 Gekaufte Karten und das Wechselgeld sind sofort auf Richtigkeit zu überprüfen. Für spätere Reklamationen liegt die Beweislast beim Käufer.

5.6  Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus. Der Käufer erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs, wenn die Zahlung autorisiert ist. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs per E-Mail nimmt das BE das Vertragsangebot des Käufers an. Soweit das BE Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet (Eintrittskarten für Veranstaltungen), gilt § 312g Absatz 2 Ziffer 9. BGB. Danach ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

5.7 Falls dem BE Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt werden, hat diese der Inhaber des nicht gedeckten Kontos zu tragen.

6. Eintrittspreise

6.1
Für die Veranstaltungen des BE gibt es je nach Veranstaltungsort und Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Bei ausgewählten Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen, Gastspielen, Fremdveranstaltungen, Silvestervorstellungen etc.) können Zuschläge erhoben werden.

6.2 Die geltenden Eintritts- und Abonnementpreise sind aus den jeweils aktuellen Veröffentlichungen des BE ersichtlich.

6.3 Programmhefte, Textbücher, Übertitelung (siehe hierzu auch Ziff. 1) und andere Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.

7. Weiterveräußerung von Eintrittskarten

7.1 Erworbene Karten dürfen ohne vorherige Zustimmung des BE nicht zu gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Das BE ist berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehende Verbot verstoßen, in Zukunft vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.

7.2 Es ist nicht gestattet, in der Kassenhalle oder auf dem Gelände des BE Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.

8. Ermäßigungen

8.1 50 % Ermäßigungen auf den Normalpreis enthalten – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises –Schwerbehinderte ab 50 GdB (Grad der Behinderung) und deren Begleitperson, insoweit die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch das MERKZEICHEN „B“ durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises nachgewiesen ist. Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele, Theatertag, Sonder- und Fremdveranstaltungen sowie Silvester-Vorstellungen.

Für Schüler/innen, Student/innen, Erwerbslose, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst gelten Einheitspreise. Diese werden in den jeweils gültigen Veröffentlichungen sowie auf der Website bekannt gegeben.

Personen mit Flüchtlingsstatus sowie Inhaber des Berlin-Ticket S erhalten Eintrittskarten zu je

 € 3,00, Rollstuhlfahrer/innen erhalten Eintrittskarten zu je € 6,00 sowie deren Begleitperson zu je

 € 10,00.

8.2 Gruppen (ab 10 Personen) und in Begleitung einer Aufsicht führenden Lehrkraft erhalten – nach Maßgabe vorhandener Karten - bei Sammelbestellungen ermäßigte Eintrittskarten. Die Ermäßigung gilt auch für die Aufsichtsperson.

8.3 Nach Maßgabe des noch vorhandenen Kartenkontingentes kann das BE Restkarten zu ermäßigten Preisen für einzelne Vorstellungen abgeben. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an den Abendkassen.

8.4 Der Zutritt zu Veranstaltungen mit ermäßigten Karten (siehe Ziff. 8.1) ist nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Pro Person und Berechtigungsausweis wird je Aufführung nur eine ermäßigte Karte verkauft. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.

8.5 Ermäßigungen können vom BE jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Das BE ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, in zeitlicher Hinsicht oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken oder auszuschließen.

9. BE-Card

Die Ermäßigungen sind aus den aktuellen Veröffentlichungen des BE ersichtlich. Die BE-Card gilt 12 Monate ab Kaufdatum. Eine Rücknahme der BE-Card ist nach deren erstmaliger Benutzung ausgeschlossen. Sie gilt nicht bei Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Die BE-Card ist personengebunden und nicht übertragbar.

10. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten

10.1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückgabe bzw. Umtausch von Eintrittskarten. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt. Ungeachtet dessen behält sich das BE in begründeten Einzelfällen Kulanzentscheidungen vor. Die Bearbeitungsgebühr für ein Kulanzstorno beträgt pro Sitzplatz/je Eintrittskarte € 4,00. Der Erstattungsbetrag wird als Wertgutschein ausgezahlt.

10.2 Bei Vorstellungsausfall aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt bietet das BE dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte.

10.3 Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet.

10.4 In den Fällen 10.2-10.3 sind darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; insbesondere können anderweitige Aufwendungen des Besuches (z.B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) nicht ersetzt werden.

10.5 Ausschlussfrist

Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt aus Gründen der Rechtssicherheit und der finanziellen Planbarkeit des BE, wenn er nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Vorstellungsänderung oder -ausfalles geltend gemacht wird.

10.6 Rückzahlungen von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren sind grundsätzlich ausgeschlossen.

10.7 Bei Kartenverfall ist eine Ersatzleistung ausgeschlossen.

10.8 Die Rücknahme von Karten, die nicht im BE erworben wurden, unterliegt den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer.

11. Verlust von Eintrittskarten

11.1
Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt das BE eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hatte.

11.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.

12. Gutscheine

12.1
Geschenkgutscheine behalten 3 Jahre ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Übersteigt beim Einlösevorgang der Kartenwert des erworbenen Tickets den Gutscheinwert, ist die Differenz vom Kunden zu zahlen. In allen anderen Fällen erhält der Kunde für die Differenz einen neuen Wertgutschein.

12.2 Tauschgutscheine oder Abo-Gutscheine aus dem Abonnement gelten nur bis zum Ende der jeweiligen Spielzeit.

12.3. Für verlorene Geschenkgutscheine oder verfallene Tauschgutscheine/Abo-Gutscheine aus dem Abonnement kann kein Ersatz gewährt werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.

13. Artikelverkauf

Verkauf und Lieferung aus dem Artikel-Online-Shop der Berliner Ensemble GmbH erfolgen auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13.1 Vertragsschluss und Rücktritt / Widerrufsrecht (-belehrung)

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich unverbindliche Produktanpreisungen dar. Der Online-Shop der Berliner Ensemble GmbH nimmt die Bestellung zu den Bedingungen der Website und im Rahmen der Lagerverfügbarkeit an. Die Abgabe erfolgt nur in handelsüblichen Mengen. Die aufgeführten Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich etwaiger Versandgebühren. Bei Druck- und/oder Rechenfehlern auf der Website ist die Berliner Ensemble GmbH zum Rücktritt berechtigt. Im Falle einer Bestellung wird der Kunde umgehend über Änderungen informiert.

Der Besteller ist (als Verbraucher) berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen per Brief, E-Mail oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Berliner Ensemble GmbH, Bertolt-Brecht-Platz 1, 10117 Berlin oder besucherservice@berliner-ensemble.de. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Der Besteller hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

13.2 Lieferung

Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse nach Erhalt des Kaufpreises. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Versandgebühr Inland beträgt für Programmhefte (und Eintrittskarten) derzeit € 2,90 für alle anderen Artikel bzw. einem Paketgewicht von mehr als 1000 g beträgt sie derzeit € 4,90. Für Versände in das Ausland bedarf es der vorherigen Abstimmung mit dem Besucherservice (besucherservice@berliner-ensemble.de).

13.3. Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis nur unter Verwendung der zum Zeitpunkt der Bestellung im Webshop angebotenen Zahlungsarten zahlen, derzeit z.B. Kreditkarte (VISA, Master Card, American Express), Lastschrift, Paydirekt, PayPal oder per Sofortüberweisung.  Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte erfolgt die Belastung der Kreditkarte des Bestellers mit Abschluss der Bestellung. Wenn der Kunde die Zahlungsart Lastschrift, Paydirekt oder Sofortüberweisung gewählt hat, ist die vollständige Zahlung innerhalb von sieben (7) Bankarbeitstagen an die Berliner Ensemble GmbH zu leisten.

13.4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Berliner Ensemble GmbH.

13.5. Mängelgewährleistung und Haftung

Die Berliner Ensemble GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Liegt ein vom Berliner Ensemble zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Die Berliner Ensemble GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Soweit die Haftung der Berliner Ensemble GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14. Übertitel

Bei einigen Aufführungen wird der Text des Werkes in deutscher Sprache auf einer über der Bühne installierten Leinwand synchron angezeigt. Diese Übertitel sind nicht Bestandteil des Kartenpreises und nicht einklagbar, sofern eine Aufführung ohne Übertitel gespielt wird oder diese von einigen - in der Sicht eingeschränkten Plätzen - nicht gesehen werden können. Aus den genannten Gründen berechtigen nicht vorhandene Übertitel oder schlechte bzw. keine Sicht auf die Übertextanlage keine Kartenrückgabe oder Reduzierung des Kartenpreises.

15. Datenschutz

Das BE ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Besuchers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern. Das BE behält sich vor, Daten an natürliche und juristische Personen weiterzugeben, sofern diese im Auftrag des BE zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses beauftragt werden. Diese werden auf die Einhaltung der Bestimmungen aus dem Datenschutz verpflichtet.

Beim Kartenkauf über das Internet werden die vom Kunden angegebenen Daten zur Durchführung der vertraglichen Beziehung sowie zum Zweck der Werbung für eigene Produkte und zur Versendung von Informationsmaterial verarbeitet (§ 28 Abs. 1 Seite 1 Nr. 1 und § 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz).

Zur Durchführung des Ticketings werden die Daten an den dafür verantwortlichen Vertragspartner des BE weitergegeben. Derzeitiger Vertragspartner ist die CTS Eventim Solutions GmbH, Contrescarpe 75A, 28195 Bremen. Beim Internet-Direkt-Kauf werden die Kundendaten auf den Servern der CTS Eventim Solutions GmbH, Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen, verarbeitet.

Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt.

Der Kunde hat die Möglichkeit, der Datenspeicherung schriftlich oder mündlich zu widersprechen (soweit dies nach geltendem Recht möglich ist).

Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Berliner Ensemble GmbH, Bertolt-Brecht-Platz 1, 10117 Berlin.

16. Einlass zu den Aufführungen

16.1
Die Eingangsfoyers werden in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.

16.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte bzw. der Abonnementausweis sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzulegen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.

16.3 Nach Vorstellungsbeginn können verspätete Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel/Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes, wie auch des nächstverfügbaren Platzes, ist Folge zu leisten. Nicht bei allen Veranstaltungen kann ein Nacheinlass gewährt werden. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht.

16.4 Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung und bei Verlassen der Spielstätte(n) des BE ihre Gültigkeit.

17. Garderobe

17.1
Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke und vergleichbare sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim Garderobenpersonal abzugeben.

17.2 Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt.

17.3 Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist.

17.4 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Der Besucher ist verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe eines Pfandes von

€ 5,00 bei der Leitung des Besucherservice zu erstatten. Bei späterem Wiederauffinden der Marke wird dem Besucher das geleistete Pfand zurückerstattet.

17.5 Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet das BE für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf € 250,00 für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr des Besuchers. Eine Aufbewahrung von Tieren ist ausgeschlossen.

18. Fundsachen

18.1
Wertgegenstände jeder Art, die in Räumen des BE gefunden wurden, werden vom Einlass- bzw. Garderobenpersonal entgegengenommen und im Fundbüro des BE verwahrt.

18.2 Der Verlust von Wertgegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

18.3 Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§ 978 ff BGB.

19. Hausrecht

19.1
Das BE und seine Bevollmächtigten üben auf dem Betriebsgeländes und in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Diese sind berechtigt, Hausverweise bzw. –verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen ihres Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die AGB verstoßen haben. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.

19.2 Mobilfunkgeräte und sonstige akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

19.3 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.

19.4 Das Rauchen ist in allen Bereichen des BE, mit Ausnahme des Innenhofs, nicht gestattet.

19.5 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesem Fall nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

20. Bild- und/oder Tonaufnahmen

20.1
Ungenehmigte Bild- (Film, Video, etc.) und/oder Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen. Das Fotografieren während der Aufführung ist nicht erlaubt.

20.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom BE eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.

20.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von den, durch das BE oder deren Vertragspartnern, dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

21. Haftung

21.1
Das BE, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz.

21.2 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für einen Schaden ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies nicht für einen Schaden, der auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des BE, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die genannten Personengruppen liegt.

22. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das BE ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

23. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

Es findet grundsätzlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

24. Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzen ältere Versionen.

 

Bertolt-Brecht-Platz 1
10117 Berlin
Kontakt & Anfahrt

Theaterkasse

+49 30 284 08 155
theaterkasse@berliner-ensemble.de

Der Vorverkauf für alle Vorstellungen im Dezember bis 5. Januar läuft! Unsere Theaterkasse hat montags bis samstags von 10.00 Uhr bis 18.30 Uhr für Sie geöffnet.

Stand: 15. Juni 2023